Wer zu spät kommt, den bestraft der Richter

von Helling on November 24th, 2011
in Mandanten, Bewährung

Es ist mal wieder so weit. Ich werde wohl nie verstehen, warum Mandanten ihre Angelegenheiten so lange schleifen lassen, bis nun wirklich alles zu spät ist. Warum kommen die immer erst mit der Ladung zum Strafantritt?

Heute ein ganz besonderer Fall von "mir ist alles scheißegal": Der Vater des heranwachsenden Mandanten ruft gestern Nachmittag an. Sohnemann soll nächste Woche zur Haft antreten. Immerhin stehen 1 Jahr 2 Monate zu Buche. Ich besorge mir auf dem kurzen Dienstweg die Akte, aus der sich Folgendes ergibt: Hintergrund ist ein Urteil von Januar 2011, dem in etwa folgender Beschluss beigefügt war:

  1. Die Vorbewährungszeit beträgt sechs Monate (wurde nochmals um drei Monate verlängert).
  2. Der Angeklagte bleibt der Leitung und Aufsicht der Bewährungshilfe unterstellt.
  3. Ableistung von 80 Arbeitsstunden
  4. Zahlung Schmerzensgeld von 500 EUR in Raten von monatlich 50 EUR
  5. Kontakt zur Drogenberatung
  6. Abgabe von Urinkontrollen

Der junge Mann hat es geschaft, nur 150,-- EUR zu zahlen, die Termine beim Bewährungshelfer und bei der Drogenberatung ständig zu schwäntzen, nur 9 Arbeitsstunden abzuleisten, und von 9 anberaumten Terminen zur Urinkontrolle nur drei wahrzunehmen, wovon zwei Proben wegen zu hoher Verdünnung nicht auswertbar waren.

Daraufhin gibt es einen Beschluss über die Versagung der Bewährung - natürlich nachdem auch sämtliche Anhörungstermine ungenutzt verstrichen sind. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig - und ich soll jetzt das Wunder vollbringen, den Haftantritt zu vermeiden? Ich trage zwar gelegentlich einen schwarzen Umhang, allerdings bin ich deshalb noch lange nicht Harry Potter.

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